Unsere Arbeit ist im hohen Maße von der Persönlichkeit und dem Wissen unserer Mediatoren geprägt. Daneben stellen wir uns aber auch "messbaren" Anforderungen.
Dazu zählt in der Wirtschaftsmediation die Selbstverpflichtung nach dem Code of Conduct der Kommission der EU.
Um die Qualität unserer Mediationsverfahren zu sichern, verpflichten wir uns dem European Code of Conduct for Mediators vom 02.07.2004, initiiert von der EU-Kommission. Dieser Verhaltenskodex stellt einen Katalog von Prinzipien auf europäischer Ebene auf, denen sich Mediatoren freiwillig anschließen können. Unter anderem beinhaltet das Regelwerk, dass
- vollkommene Unparteilichkeit der Mediatoren gewährleistet ist
- der Mediator alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass eine einvernehmliche Einigung der Parteien erzielt wird
- Mediationsvereinbarungen von den Parteien eingehalten werden
- alle Parteien in angemessener Weise in das Verfahren eingebunden sind
- die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Verfahren gewahrt ist.
zum Downloaden als pdf-Datei: Europäischer Verhaltenskodex für Mediatoren
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